JENS BERGGREN IT-Dienste
IT-Service und Dienstleistung
in Hamburg und Umgebung

Im Bereich der IT-Dienstleistungen kann ich meinen Kunden eine günstige Art der Abrechnung anbieten, das IT-Zeitkonto.

Das IT-Zeitkonto versteht sich als eingekaufte Dienstleistungszeit, d. h. der Kunde erwirbt eine Anzahl von Arbeitsstunden je Monat, für die der Dienstleister zur Verfügung steht.

Der Zeitpunkt der Dienstleistung wird individuell vereinbart.

Die Stundensätze im IT-Zeitkonto richten sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt "IT-Service" und sind nach vereinbarten Stunden je Monat unterschiedlich. Das heißt, dass sich die Stundensätze verringern, je mehr Dienstleistungszeit pro Monat vereinbart wird.

Die vereinbarte IT-Zeitkontopauschale wird jeweils am Monatsanfang im Voraus in Rechnung gestellt. Sollte die eingekaufte Dienstleistungszeit in einem Monat nicht abgefordert werden, so verfällt diese nicht. Sie kann bis zu einem Dreifachen des vereinbarten IT-Zeitkontos aufgespart werden.

Es wird hiermit ausgeschlossen, dass sich das Zeitguthaben, das sich aus eingekaufter, aber nicht verbrauchter Dienstleistungszeit der Vormonate ergibt, um mehr als das Dreifache des vereinbarten IT-Zeitkontos erhöht. Sollte die eingesparte Dienstleistungszeit das Dreifache des vereinbarten IT-Zeitkontos überschreiten, so verfällt dieser Überschuss ohne Gegenleistung.

Es besteht von Seiten des Dienstleisters keine Verpflichtung, ein in mehreren Monaten gesammeltes Zeitguthaben am Stück einzulösen. Auch hier müssen Termine individuell vereinbart werden.

Beispiele:

Erbringung:

Ein Kunde hat ein IT-Zeitkonto von monatlich 15 Stunden vereinbart. Dies wurde in den letzten drei Monaten nicht abgefordert. Er hat jetzt mit dem aktuellen Monat einen Anspruch auf eine zu erbringende Dienstleistung von 60 Stunden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese 60 Stunden innerhalb der nächsten 6 Tage oder fortlaufend erbracht werden.

Überschuss:

Ein Kunde hat ein IT-Zeitkonto von monatlich 2 Stunden vereinbart. Dies wurde in den letzten drei Monaten nicht abgefordert. Er hat jetzt mit dem aktuellen Monat einen Anspruch auf eine zu erbringende Dienstleistung von 8 Stunden. Wird auch in diesem Monat keine Dienstleistung abgefordert, werden am Monatsende vom gesamten Zeitguthaben von 8 Stunden (3 x 2 Stunden aus den Vormonaten plus 1 x 2 Stunden aus dem aktuellen Monat) 2 Stunden abgezogen, womit ein aktuelles Guthaben von 6 Stunden verbleibt.

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