Im Bereich der IT-Dienstleistungen kann ich meinen Kunden eine günstige Art der Abrechnung anbieten, das IT-Zeitkonto.
Das IT-Zeitkonto versteht sich als eingekaufte Dienstleistungszeit, d. h. der Kunde erwirbt eine Anzahl von Arbeitsstunden je Monat, für die der Dienstleister zur Verfügung steht.
Der Zeitpunkt der Dienstleistung wird individuell vereinbart.
Die Stundensätze im IT-Zeitkonto richten sich nach dem jeweils gültigen Tarifblatt "IT-Service" und sind nach vereinbarten Stunden je Monat unterschiedlich. Das heißt, dass sich die Stundensätze verringern, je mehr Dienstleistungszeit pro Monat vereinbart wird.
Die vereinbarte IT-Zeitkontopauschale wird jeweils am Monatsanfang im Voraus in Rechnung gestellt. Sollte die eingekaufte Dienstleistungszeit in einem Monat nicht abgefordert werden, so verfällt diese nicht. Sie kann bis zu einem Dreifachen des vereinbarten IT-Zeitkontos aufgespart werden.
Es wird hiermit ausgeschlossen, dass sich das Zeitguthaben, das sich aus eingekaufter, aber nicht verbrauchter Dienstleistungszeit der Vormonate ergibt, um mehr als das Dreifache des vereinbarten IT-Zeitkontos erhöht. Sollte die eingesparte Dienstleistungszeit das Dreifache des vereinbarten IT-Zeitkontos überschreiten, so verfällt dieser Überschuss ohne Gegenleistung.
Es besteht von Seiten des Dienstleisters keine Verpflichtung, ein in mehreren Monaten gesammeltes Zeitguthaben am Stück einzulösen. Auch hier müssen Termine individuell vereinbart werden.